REACH-Beauftragter – Verantwortung und Umsetzung gemäß EU-Verordnung 1907/2006
- Gesetzliche Grundlagen
REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), ArbSchG, BetrSichV
- Schulungsinhalte:
Die REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) ist die zentrale Chemikalienverordnung der EU und betrifft Hersteller, Importeure sowie nachgeschaltete Anwender von chemischen Stoffen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie ihre Pflichten in Bezug auf Registrierung, Sicherheitsbewertung und Kommunikation innerhalb der Lieferkette erfüllen. Der REACH-Beauftragte übernimmt eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung dieser Anforderungen. Diese Schulung vermittelt praxisnah die notwendigen Kenntnisse für die gesetzeskonforme Umsetzung von REACH und CLP in Unternehmen.
- Grundlagen der REACH-Verordnung: Ziele, Struktur und Verantwortlichkeiten
- Rollen und Pflichten: Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender, Händler
- Registrierung von Stoffen: Anforderungen, Fristen und Dokumentation
- Sicherheitsdatenblätter (SDB) und erweiterte Expositionsszenarien
- Kommunikation in der Lieferkette gemäß REACH und CLP
- Substanzen mit besonderem Risiko (SVHC – besonders besorgniserregende Stoffe)
- Zulassungs- und Beschränkungsverfahren unter REACH
- Kennzeichnungspflichten nach CLP-Verordnung (GHS)
- Überwachung und Dokumentation: Rechtssichere Umsetzung von REACH
- Praktische Fallstudien und Umsetzungshilfen für Unternehmen
- Ihr Nutzen
- Sicherstellung der REACH-Compliance im Unternehmen
- Minimierung von Haftungsrisiken durch gesetzeskonforme Chemikalienverwaltung
- Optimierung der internen Prozesse zur Gefahrstoffkommunikation und -sicherheit
- Praxisnahe Schulung mit direktem Bezug zum Arbeitsalltag
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