Befähigte Person für die Prüfung von Hubarbeits- und Hebebühnen
- Gesetzliche Grundlagen
– Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
– Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
– DGUV Vorschrift 1 (DGUV V1)
– DGUV Grundsatz 308-008
– DGUV Regel 100-498
- Schulungsinhalte:
Wer Hubarbeits- und Hebebühnen prüft, trägt eine hohe Verantwortung für die Sicherheit. Diese Schulung vermittelt das notwendige Fachwissen, um als befähigte Person Prüfungen gemäß gesetzlicher Vorschriften durchzuführen. Nach Abschluss der Schulung sind die Teilnehmer in der Lage, eigenständig sicherheitsrelevante Prüfungen an Hub- und Hebebühnen vorzunehmen.
- Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen gemäß BetrSichV und TRBS
- Aufgaben und Pflichten einer befähigten Person
- Aufbau, Funktion und sicherheitsrelevante Bauteile von Hub- und Hebebühnen
- Prüfmethoden und Vorgehensweise bei Sicht- und Funktionsprüfungen
- Dokumentation und Nachweisführung der Prüfungen
- Praktische Übungen zur eigenständigen Durchführung von Prüfungen
- Ihr Nutzen
- Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zur Prüfung von Hub- und Hebebühnen
- Erhöhung der Betriebssicherheit durch frühzeitige Fehlererkennung
- Reduzierung von Ausfallzeiten durch präventive Wartung
- Erweiterung der beruflichen Qualifikation und neue Einsatzmöglichkeiten
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