Qualifizierung Hubarbeitsbühnen bedienen (Jahresunterweisung)
gem DGUV Grundsatz 308-008
- Gesetzliche Grundlagen
– Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
– Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
– DGUV Vorschrift 1 (DGUV V1)
– DGUV Grundsatz 308-008
– DGUV Regel 100-500
- Schulungsinhalte:
Gemäß DGUV Grundsatz 308-008 ist eine jährliche Unterweisung für Bediener von Hubarbeitsbühnen erforderlich. Diese Schulung frischt vorhandenes Wissen auf, vermittelt aktuelle Sicherheitsanforderungen und hilft dabei, Unfälle und Risiken im Umgang mit Hubarbeitsbühnen zu minimieren.
- Aktuelle gesetzliche Grundlagen und Arbeitsschutzbestimmungen
- Unfallvermeidung und sicherheitsgerechtes Verhalten
- Gefährdungsbeurteilung und Risikomanagement im Arbeitsumfeld
- Standsicherheit, Tragfähigkeit und Lastverhalten
- Praktische Hinweise zur sicheren Bedienung und Fehlervermeidung
- Wartung, Sichtprüfung und Verhalten bei Störungen
- Ihr Nutzen
- Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur jährlichen Unterweisung
- Erhöhung der Sicherheit bei der Bedienung von Hubarbeitsbühnen
- Sensibilisierung für neue Vorschriften und betriebliche Regelungen
- Sicherstellung eines effizienten und störungsfreien Arbeitsablaufs
Professionelle Maßnahmen für Ihr Unternehmen
Gern erstellen wir Ihnen kostenfrei und unverbindlich ein passendes Angebot. Rufen Sie uns gerne an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend zurück.