Laserschutzbeauftragter gemäß TROS und OStrV
- Gesetzliche Grundlagen
OStrV (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung), TROS (Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung), DGUV Vorschrift 11
- Schulungsinhalte:
Der Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 erfordert gemäß OStrV die Benennung eines Laserschutzbeauftragten. Diese Schulung vermittelt die erforderlichen Fachkenntnisse, um die Sicherheit beim Umgang mit Lasern zu gewährleisten, Gefahren frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen. Neben den theoretischen Grundlagen stehen praxisnahe Anwendungsbeispiele und Maßnahmen zur Risikominimierung im Fokus.
- Gesetzliche Vorgaben und Anforderungen an Laserschutzbeauftragte
- Grundlagen der Laserphysik und Lasertechnologie
- Laserklassen, Gefährdungen und biologische Wirkungen von Laserstrahlung
- Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Maßnahmen zur Gefährdungsbeurteilung und Risikominimierung
- Verantwortung des Laserschutzbeauftragten und rechtssichere Dokumentation
- Praktische Anwendung und Beispiele aus verschiedenen Branchen
- Ihr Nutzen
- Rechtssichere Qualifikation als Laserschutzbeauftragter gemäß TROS und OStrV
- Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen für den sicheren Laserbetrieb
- Reduzierung von Unfallrisiken durch fundierte Kenntnisse und praxisnahe Maßnahmen
- Optimierung der betrieblichen Sicherheit und Schutz der Mitarbeiter
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