Evakuierungskoordinator
gemäß ASR A2.3 und DGUV Information 205-033
- Gesetzliche Grundlagen
ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge), DGUV Information 205-033, ArbSchG, BetrSichV, Brandschutzvorschriften der Landesbauordnungen
- Schulungsinhalte:
In Notfallsituationen wie Bränden, Gasaustritten oder anderen Gefahrenlagen ist eine koordinierte Evakuierung entscheidend, um Panik zu vermeiden und Menschenleben zu schützen. Der Evakuierungskoordinator trägt die Verantwortung für die Planung, Organisation und Überwachung der Evakuierung im Unternehmen oder in öffentlichen Einrichtungen. Diese Schulung vermittelt praxisnah die notwendigen Kenntnisse zur Entwicklung und Umsetzung von Evakuierungskonzepten sowie zur sicheren Steuerung der Räumung im Ernstfall.
- Gesetzliche Vorgaben und Pflichten eines Evakuierungskoordinators
- Erstellung und Umsetzung eines betrieblichen Evakuierungskonzepts
- Risikoanalyse und Gefährdungsbeurteilung in Bezug auf Evakuierung
- Notfallkommunikation und Alarmierungssysteme
- Koordination von Evakuierungshelfern und Zusammenarbeit mit Rettungskräften
- Besondere Maßnahmen für schutzbedürftige Personen (z. B. Menschen mit Behinderung)
- Verhalten in Paniksituationen und psychologische Aspekte der Evakuierung
- Durchführung von Evakuierungsübungen und Schulungen für Mitarbeiter
- Dokumentation und regelmäßige Überprüfung des Evakuierungsplans
- Ihr Nutzen
- Rechtssichere Qualifikation zur Steuerung von Evakuierungen
- Verbesserung der Notfallorganisation und Minimierung von Risiken
- Sicherstellung einer schnellen, strukturierten und panikfreien Evakuierung
- Praxisnahe Übungen zur effizienten Koordination im Ernstfall
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