Bedienerausbildung-Nord

Evakuierungshelfer

gemäß ASR A2.3 und DGUV Information 205-033

ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge), DGUV Information 205-033, ArbSchG, BetrSichV

Im Notfall zählt jede Sekunde. Ob Brand, technische Störung oder andere Gefahren – eine schnelle und organisierte Evakuierung kann Leben retten. Unternehmen sind verpflichtet, ausreichend geschulte Evakuierungshelfer zu benennen, um die geordnete Räumung eines Gebäudes sicherzustellen. Diese Schulung vermittelt praxisnah die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Evakuierungshelfers und bereitet die Teilnehmer optimal auf den Ernstfall vor.

  • Gesetzliche Grundlagen und Verantwortung eines Evakuierungshelfers
  • Erkennen von Gefahren und Einleitung der Evakuierung
  • Flucht- und Rettungswege: Planung und Kontrolle
  • Verhalten bei Brand, Rauchentwicklung oder anderen Notfällen
  • Alarmierungs- und Räumungskonzepte gemäß ASR A2.3
  • Zusammenarbeit mit Brandschutz- und Ersthelfern sowie der Feuerwehr
  • Unterstützung von Personen mit Einschränkungen während der Evakuierung
  • Praktische Übungen zur Gebäuderäumung
  • Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zur Bestellung von Evakuierungshelfern
  • Geordnete und schnelle Evakuierung zur Minimierung von Personenschäden
  • Verbesserung der Notfallorganisation im Unternehmen
  • Praxisnahe Schulung mit realistischen Übungen zur Evakuierung
Zielgruppe
• Mitarbeiter, die als Evakuierungshelfer benannt werden sollen • Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit • Führungskräfte mit Verantwortung für Notfallmanagement • Personen, die für den betrieblichen Brandschutz verantwortlich sind
Schulungsdauer
4–6 Stunden (inklusive Praxisanteil zur Evakuierungsübung)



Teilnahmebescheinigung / Zertifikat:
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung „Evakuierungshelfer gemäß ASR A2.3 und DGUV Information 205-033“.

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