Brandschutzhelfer
(Auffrischung alle 3 Jahre gemäß ASR A2.2 & DGUV Information 205-023)
- Gesetzliche Grundlagen
ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände), DGUV Information 205-023, ArbSchG, BetrSichV
- Schulungsinhalte:
Um im Ernstfall schnell und richtig zu handeln, müssen Brandschutzhelfer ihr Wissen regelmäßig auffrischen. Die ASR A2.2 empfiehlt eine Wiederholung der Schulung mindestens alle drei Jahre oder bei besonderen betrieblichen Veränderungen. Diese Fortbildung vermittelt praxisnah die neuesten Erkenntnisse im Brandschutz, aktualisiert das Wissen der Teilnehmer und bietet eine praktische Löschübung zur Sicherstellung der Handlungssicherheit im Notfall.
- Wiederholung der Grundlagen der Brandentstehung und Brandvermeidung
- Auffrischung der Aufgaben und Pflichten eines Brandschutzhelfers
- Aktuelle gesetzliche Änderungen im Brandschutz
- Verhalten im Brandfall und Evakuierungskonzepte
- Funktionsweise und Anwendung von Feuerlöschern und Löschmitteln
- Gefahren durch Rauch und toxische Brandgase
- Praktische Löschübung mit verschiedenen Feuerlöscher-Typen
- Ihr Nutzen
- Erfüllung der gesetzlichen Auffrischungspflicht gemäß ASR A2.2
- Sicherstellung der Handlungssicherheit der Brandschutzhelfer im Ernstfall
- Aktualisierung des Wissens nach neuesten Vorschriften und Best Practices
- Praxisnahe Schulung mit realistischen Löschübungen
Professionelle Maßnahmen für Ihr Unternehmen
Gern erstellen wir Ihnen kostenfrei und unverbindlich ein passendes Angebot. Rufen Sie uns gerne an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend zurück.