Bedienerausbildung-Nord

Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2 und DGUV Information 205-023

ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände), DGUV Information 205-023, ArbSchG, BetrSichV

Ein Brand kann in Sekunden entstehen – schnelles und richtiges Handeln kann Menschenleben retten und Sachschäden minimieren. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern auszubilden. Diese Schulung vermittelt praxisnah die grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten, um im Brandfall effektiv reagieren zu können. Neben theoretischen Inhalten beinhaltet die Schulung eine praktische Übung zur Handhabung von Feuerlöschern.

  • Rechtliche Grundlagen und Verpflichtungen im Brandschutz
  • Grundlagen der Brandentstehung und Brandvermeidung
  • Aufgaben und Pflichten eines Brandschutzhelfers
  • Verhalten im Brandfall und Alarmierungskette
  • Funktionsweise und Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Rauch und toxische Brandgase
  • Evakuierung und Unterstützung bei der Räumung von Gebäuden
  • Praktische Löschübung mit verschiedenen Feuerlöscher-Typen
  • Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung zur Brandschutzhelfer-Ausbildung
  • Erhöhung der betrieblichen Sicherheit durch qualifizierte Erstmaßnahmen
  • Sicheres und schnelles Handeln im Brandfall zur Schadensminimierung
  • Praxisnahe Schulung mit realistischen Löschübungen
Zielgruppe
• Alle Beschäftigten, die als Brandschutzhelfer eingesetzt werden sollen • Sicherheitsbeauftragte und Ersthelfer im Unternehmen • Personen mit Verantwortung für Arbeitssicherheit und Evakuierung
Schulungsdauer
4–6 Stunden (inklusive Praxisanteil mit Löschübung)



Teilnahmebescheinigung / Zertifikat:
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung „Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2 und DGUV Information 205-023“

Professionelle Maßnahmen für Ihr Unternehmen

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