Bedienerausbildung-Nord

Brandschutzbeauftragter

Auffrischungsschulung (16 UE in 3 Jahren)

DGUV Information 205-003, vfdb-Richtlinie 12-09/01, ArbSchG, BetrSichV, ASR A2.2, MBO (Musterbauordnung)

Brandschutzbeauftragte müssen ihr Wissen regelmäßig aktualisieren, um neue gesetzliche Anforderungen, technische Entwicklungen und Best Practices zu berücksichtigen. Diese Fortbildung umfasst die geforderten 16 Unterrichtseinheiten (UE) innerhalb von drei Jahren und dient der Auffrischung und Vertiefung der Kenntnisse im vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutz. Praxisorientierte Fallstudien und aktuelle Änderungen der Vorschriften stehen im Fokus.

  • Aktuelle gesetzliche Änderungen im Brandschutz
  • Auffrischung der Aufgaben und Pflichten eines Brandschutzbeauftragten
  • Brandrisikoanalyse und Gefährdungsbeurteilung in der Praxis
  • Neuerungen im technischen und baulichen Brandschutz
  • Flucht- und Rettungswege: Aktuelle Anforderungen und Praxisbeispiele
  • Kommunikation und Zusammenarbeit mit Behörden und Feuerwehr
  • Erstellen, Überprüfen und Anpassen von Brandschutzordnungen und Notfallplänen
  • Praxisnahe Fallbeispiele und Erfahrungsaustausch
  • Erfüllung der gesetzlich geforderten Fortbildungspflicht (16 UE in 3 Jahren)
  • Aktualisierung des Wissensstandes gemäß neuesten Vorschriften und Best Practices
  • Erhöhung der betrieblichen Brandsicherheit durch optimierte Maßnahmen
  • Austausch mit Fachkollegen und Diskussion aktueller Herausforderungen
Zielgruppe
• Brandschutzbeauftragte, die ihre Fortbildungspflicht erfüllen müssen
Schulungsdauer
16 Unterrichtseinheiten (z. B. 2 Tage á 8 Stunden oder flexible Einheiten)

Teilnahmebescheinigung / Zertifikat:
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung zur Dokumentation der gesetzlich geforderten Fortbildung.

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