Bedienerausbildung-Nord

Sicherer Umgang mit Blei gemäß TRGS 505

TRGS 505 (Technische Regel für Gefahrstoffe – Blei), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), ArbSchG, BetrSichV

Blei und seine Verbindungen sind aufgrund ihrer toxischen Wirkung als Gefahrstoffe eingestuft und unterliegen strengen Schutzmaßnahmen. Personen, die mit Blei arbeiten, müssen gemäß TRGS 505 geschult werden, um Gesundheitsrisiken zu minimieren und gesetzliche Vorschriften einzuhalten. Diese Schulung vermittelt praxisnah die notwendigen Kenntnisse über den sicheren Umgang mit Blei, Schutzmaßnahmen und die richtige Entsorgung.

  • Gesetzliche Anforderungen und Arbeitgeberpflichten gemäß TRGS 505 und GefStoffV
  • Gesundheitsgefahren durch Blei: Aufnahmewege, Wirkungen auf den Körper, Grenzwerte
  • Risikobewertung und Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Blei
  • Schutzmaßnahmen gemäß STOP-Prinzip (Substitution, technische und organisatorische Maßnahmen, PSA)
  • Einsatz persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Hygienevorschriften
  • Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) und medizinische Vorsorge gemäß ArbMedVV
  • Sichere Handhabung, Verarbeitung und Lagerung von Blei
  • Entsorgung von Bleistäuben, Bleipasten und bleihaltigen Materialien
  • Notfallmaßnahmen bei Exposition oder Bleivergiftung
  • Praktische Übungen zur sicheren Handhabung und Schutzmaßnahmen
  • Erfüllung der gesetzlichen Schulungspflicht gemäß TRGS 505
  • Reduzierung von Gesundheitsrisiken durch fachgerechten Umgang mit Blei
  • Vermeidung von Bußgeldern und Haftungsrisiken durch regelkonforme Prozesse
  • Praxisorientierte Schulung mit realistischen Fallbeispielen
Zielgruppe
• Beschäftigte in der Metallverarbeitung, Batterieherstellung, Bauindustrie • Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit • Umwelt- und Gefahrstoffbeauftragte • Personen, die mit Bleiverbindungen in Laboren oder Industrie arbeiten
Schulungsdauer
6-8 Stunden (abhängig von den spezifischen Anforderungen des Unternehmens)



Teilnahmebescheinigung / Zertifikat:
Nach Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung „Schulung zum sicheren Umgang mit Blei gemäß TRGS 505“.

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