Befähigte Person zur Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
- Gesetzliche Grundlagen
DGUV Regel 112-198, DGUV Regel 112-199, BetrSichV, TRBS 1201, ArbSchG
- Schulungsinhalte:
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) unterliegt einer regelmäßigen Prüfung, um ihre Sicherheit und Funktionstüchtigkeit zu gewährleisten. Diese Schulung qualifiziert die Teilnehmer als „Befähigte Person“ gemäß den gesetzlichen Vorgaben und vermittelt das notwendige Wissen, um eine fachgerechte Prüfung, Wartung und Dokumentation durchzuführen. Neben den theoretischen Grundlagen werden praxisnahe Übungen zur Inspektion und Bewertung der PSAgA durchgeführt.
- Gesetzliche Anforderungen und Betreiberpflichten zur Prüfung von PSAgA
- Aufbau, Materialien und Funktion von Auffangsystemen, Verbindungsmitteln und Anschlagpunkten
- Erkennen von Verschleiß, Beschädigungen und Ablegereife
- Praktische Durchführung der Sicht- und Funktionsprüfung
- Dokumentation und rechtssichere Nachweisführung
- Lagerung, Pflege und Wartung von PSAgA
- Verantwortlichkeiten der Befähigten Person
- Ihr Nutzen
- Qualifikation zur Durchführung von Prüfungen gemäß gesetzlichen Anforderungen
- Erhöhung der Arbeitssicherheit durch frühzeitiges Erkennen von Mängeln
- Vermeidung von Unfällen durch fachgerechte Prüfung und Wartung
- Erfüllung der Betreiberpflicht zur regelmäßigen Kontrolle von PSAgA
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