Befähigte Person zur Prüfung von Leitern- und Tritte
(Auffrischung empfohlen alle 3 Jahre gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016)
- Gesetzliche Grundlagen
BetrSichV, ArbSchG, TRBS 2121-2, DGUV Information 208-016
- Schulungsinhalte:
Leitern und Tritte unterliegen einer regelmäßigen Prüfungspflicht, um Arbeitsunfälle zu vermeiden und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Die Auffrischungsschulung stellt sicher, dass bereits qualifizierte „Befähigte Personen“ ihre Kenntnisse auf dem aktuellen Stand der Vorschriften halten, typische Mängel sicher identifizieren und Prüfverfahren fachgerecht durchführen können. Praxisnahe Übungen und aktuelle Änderungen in den gesetzlichen Vorgaben stehen im Fokus dieser Schulung.
- Aktualisierung der gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften
- Neuerungen in der DGUV Information 208-016 und BetrSichV
- Wiederholung der Prüfmethoden und -kriterien für Leitern und Tritte
- Häufige Schäden und Verschleißerscheinungen – frühzeitige Erkennung
- Dokumentationspflichten und rechtssichere Prüfprotokolle
- Maßnahmen bei Mängeln: Reparatur, Austausch und Außerbetriebnahme
- Praxisnahe Übungen zur Prüfung und Beurteilung von Leitern und Tritten
- Ihr Nutzen
- Aktualisierung des Fachwissens für eine rechtssichere Prüfung
- Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht und Unfallprävention
- Vermeidung von Haftungsrisiken durch fachgerechte Dokumentation
- Praxisorientierte Auffrischung mit realistischen Beispielen
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