Befähigte Person zur Prüfung von Kranen
gem. DGUV Vorschrift 52 und BetrSichV
- Gesetzliche Grundlagen
- DGUV Vorschrift 52 (ehemals BGV D6)
- DGUV Grundsatz 309-001
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Schulungsinhalte:
Die BAN-Akademie bietet Ihnen eine umfassende Qualifizierung zur Befähigten Person für die Prüfung von Kranen gemäß DGUV Vorschrift 52 und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese praxisnahe Ausbildung ermöglicht es den Teilnehmern, Prüfungen fachkundig und rechtssicher durchzuführen.
- Rechtliche Anforderungen und Aufgaben der Befähigten Person
- Aufbau, Funktion und Sicherheitseinrichtungen von Krananlagen
- Arten und Umfang von Prüfungen (Inbetriebnahmeprüfung, regelmäßige Prüfungen)
- Erkennung von Schäden, Verschleiß und Feststellung der Ablegereife
- Durchführung und Dokumentation von Prüfungen
- Praktische Übungen an verschiedenen Kranarten
- Ihr Nutzen
- Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen zur regelmäßigen Prüfung
- Prävention von Unfällen und Erhöhung der Betriebssicherheit
- Minimierung des Haftungsrisikos durch fachgerecht geprüfte Anlagen
- Verlängerung der Lebensdauer Ihrer Krane durch regelmäßige und fachkundige Prüfungen
Professionelle Maßnahmen für Ihr Unternehmen
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