Befähigte Person zur Prüfung von Gefahrstoffschränken gemäß TRGS 510 und BetrSichV
- Gesetzliche Grundlagen
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 510), DIN EN 14470-1 (Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten), DIN EN 14470-2 (Lagerung von Gasflaschen)
- Schulungsinhalte:
Gefahrstoffschränke dienen der sicheren Aufbewahrung von gefährlichen Stoffen wie entzündbaren Flüssigkeiten, Säuren, Laugen oder Druckgasflaschen. Gemäß BetrSichV und TRGS 510 sind diese regelmäßig durch eine „Befähigte Person“ zu prüfen, um Sicherheit und gesetzliche Konformität sicherzustellen. Diese Schulung vermittelt praxisnah das erforderliche Fachwissen zur Durchführung und Dokumentation der Prüfungen.
- Gesetzliche Anforderungen und Betreiberpflichten gemäß BetrSichV, TRGS 510 und DIN EN 14470
- Bauarten und Schutzfunktionen von Gefahrstoffschränken
- Sicherheitsanforderungen für verschiedene Gefahrstoffe (entzündbare Flüssigkeiten, Säuren, Gase)
- Prüfkriterien für Gefahrstoffschränke (Dichtheit, Lüftung, Brandschutz, Türmechanismus)
- Regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfungen gemäß Herstellervorgaben
- Dokumentation der Prüfungen und rechtssichere Nachweisführung
- Erkennung und Beurteilung von Mängeln
- Praktische Übungen zur Inspektion und Wartung von Gefahrstoffschränken
- Ihr Nutzen
- Rechtssichere Qualifikation zur Prüfung von Gefahrstoffschränken
- Sicherstellung der betrieblichen Sicherheit und gesetzlichen Konformität
- Erkennung und Vermeidung von Sicherheitsrisiken bei der Gefahrstofflagerung
- Praxisnahe Schulung mit realistischen Anwendungsfällen
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