Bedienerausbildung-Nord

Befähigte Person zur Prüfung von Auffangwannen gemäß WHG und AwSV

Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), BetrSichV, TRGS 510

Auffangwannen sind essenziell für den sicheren Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und müssen regelmäßig auf ihre Dichtigkeit und Funktionsfähigkeit geprüft werden. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die AwSV schreiben vor, dass diese Prüfungen nur durch eine „Befähigte Person“ erfolgen dürfen. Diese Schulung vermittelt praxisnah das notwendige Fachwissen zur Durchführung von Prüfungen an Auffangwannen gemäß gesetzlichen Anforderungen.

  • Rechtliche Anforderungen und Betreiberpflichten gemäß WHG und AwSV
  • Bauarten und Werkstoffe von Auffangwannen (Stahl, Kunststoff, Edelstahl, Beton)
  • Sicherheitsanforderungen und Prüfpflichten für Auffangwannen
  • Dichtheitsprüfung und visuelle Inspektion gemäß technischen Vorgaben
  • Erkennung von Mängeln und Maßnahmen zur Instandhaltung
  • Dokumentation und Nachweisführung der Prüfungen
  • Maßnahmen bei Beschädigungen oder Undichtigkeiten
  • Praktische Übungen zur Prüfung und Beurteilung von Auffangwannen
  • Rechtssichere Qualifikation zur Prüfung von Auffangwannen gemäß WHG und AwSV
  • Sicherstellung der Betriebssicherheit und Umweltschutzanforderungen
  • Vermeidung von Umwelt- und Haftungsrisiken durch frühzeitige Mängelerkennung
  • Praxisorientierte Schulung mit realistischen Prüfverfahren
Zielgruppe
• Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit • Umweltbeauftragte und Personen mit Verantwortung für Gefahrstoffe • Instandhaltungs- und Wartungspersonal • Betreiber von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen
Schulungsdauer
1 Tag (ca. 6–8 Stunden, inklusive Praxisanteil)



Teilnahmebescheinigung / Zertifikat:
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Auffangwannen gemäß WHG und AwSV“.

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