Bedienerausbildung-Nord

Befähigte Person zur Prüfung von Abschleppfahrzeugen
gemäß BetrSichV und DGUV Vorschrift 70

BetrSichV, ArbSchG, DGUV Vorschrift 70 (Fahrzeuge), TRBS 1201, StVZO

Abschleppfahrzeuge sind speziellen Belastungen und Sicherheitsanforderungen ausgesetzt. Um deren sicheren Betrieb zu gewährleisten, sind regelmäßige Prüfungen durch eine „Befähigte Person“ erforderlich. Diese Schulung vermittelt die notwendigen Fachkenntnisse zur sachgerechten Prüfung von Abschleppfahrzeugen, einschließlich ihrer Hebe- und Zugsysteme, gemäß den gesetzlichen Vorschriften und technischen Regeln.

  • Gesetzliche Grundlagen und Betreiberpflichten für die Prüfung von Abschleppfahrzeugen
  • Anforderungen aus der BetrSichV, DGUV Vorschrift 70 und StVZO
  • Aufbau, Funktion und sicherheitstechnische Anforderungen von Abschleppfahrzeugen
  • Identifikation und Beurteilung von Schäden, Verschleiß und Mängeln
  • Prüfung der hydraulischen und mechanischen Systeme (Seilwinden, Hubeinrichtungen)
  • Systematische Durchführung der Sicht- und Funktionsprüfung
  • Dokumentation der Prüfungen und rechtssichere Nachweisführung
  • Maßnahmen bei festgestellten Mängeln: Reparatur, Stilllegung und Austausch
  • Praktische Übungen zur Inspektion und Beurteilung von Abschleppfahrzeugen
  • Rechtssichere Qualifikation zur Prüfung von Abschleppfahrzeugen
  • Erhöhung der Arbeitssicherheit durch frühzeitige Erkennung von Mängeln
  • Vermeidung von Betriebsstörungen und Unfallrisiken durch regelmäßige Kontrolle
  • Praxisorientierte Schulung mit realistischen Beispielen und Übungen
Zielgruppe
• Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit • Werkstatt- und Wartungspersonal für Abschleppfahrzeuge • Techniker und Ingenieure mit Verantwortung für Fahrzeugtechnik • Personen, die für die Prüfung und Instandhaltung von Abschleppfahrzeugen zuständig sind
Schulungsdauer
1–2 Tage (abhängig von Vorkenntnissen und Praxisanteil)



Teilnahmebescheinigung / Zertifikat:
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Abschleppfahrzeugen“.

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