ADR 1.3 Mitarbeiterschulung für den Umgang mit Gefahrgut
- Gesetzliche Grundlagen
ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße), GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Schulungsinhalte:
Mitarbeiter, die mit der Beförderung, Verpackung, Verladung oder Handhabung gefährlicher Güter in Berührung kommen, müssen gemäß ADR 1.3 geschult werden. Diese Schulung vermittelt grundlegende Kenntnisse über den sicheren Umgang mit Gefahrgut und die damit verbundenen Pflichten. Sie richtet sich an alle Personen, die Gefahrgut transportieren, verpacken, lagern oder verwalten, ohne eine ADR-Fahrerschulung zu benötigen.
- Grundlagen des Gefahrgutrechts: ADR, GGVSEB, nationale und internationale Vorschriften
- Pflichten der beteiligten Personen: Absender, Verpacker, Verlader, Fahrer (ohne ADR-Schein), Lagerpersonal
- Gefahrgutklassen und Kennzeichnung: UN-Nummern, Gefahrzettel, Verpackungsgruppen
- Verpackung und Versandvorschriften: Anforderungen an Verpackungen, Begrenzte Mengen (LQ) und Freistellungen
- Sicheres Verladen und Transportieren: Ladungssicherung, Vorschriften für Beförderungseinheiten
- Dokumentation und Begleitpapiere: Frachtpapiere, Sicherheitsdatenblätter (SDB), Beförderungspapiere
- Sicherheitsmaßnahmen und Verhalten im Notfall: Maßnahmen bei Unfällen, persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Ihr Nutzen
- Erfüllung der gesetzlichen Schulungspflicht gemäß ADR 1.3
- Erhöhung der Sicherheit im Umgang mit Gefahrgut
- Vermeidung von Bußgeldern und Haftungsrisiken durch regelkonforme Prozesse
- Praxisnahe Schulung mit Fallbeispielen aus dem Arbeitsalltag
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