Bedienerausbildung-Nord

Abfallbeauftragter gemäß KrWG und AbfBeauftrV

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 520 – Umgang mit gefährlichen Abfällen)

Unternehmen, die große Mengen Abfälle erzeugen oder mit gefährlichen Abfällen umgehen, sind verpflichtet, einen Abfallbeauftragten zu benennen. Der Abfallbeauftragte trägt Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im Abfallmanagement, die Optimierung der Entsorgungsprozesse und die Reduzierung von Umweltbelastungen. Diese Schulung vermittelt praxisnah die erforderlichen Kenntnisse für eine gesetzeskonforme und nachhaltige Abfallwirtschaft.

  • Rechtliche Grundlagen und Pflichten eines Abfallbeauftragten gemäß KrWG und AbfBeauftrV
  • Einstufung und Klassifizierung von Abfällen (nach AVV – Abfallverzeichnis-Verordnung)
  • Gefahrstoffrechtliche Anforderungen beim Umgang mit gefährlichen Abfällen
  • Organisation und Dokumentation der betrieblichen Abfallwirtschaft
  • Überwachung und Kontrolle der Abfallentsorgung
  • Erstellung von Abfallbilanzen und Berichten
  • Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Abfallvermeidung
  • Beauftragung und Kontrolle externer Entsorgungsunternehmen
  • Verantwortung und Haftung des Abfallbeauftragten
  • Praktische Übungen zur rechtssicheren Abfallentsorgung und Dokumentation
  • Rechtssichere Qualifikation als Abfallbeauftragter gemäß KrWG und AbfBeauftrV
  • Optimierung des betrieblichen Abfallmanagements und Reduzierung von Entsorgungskosten
  • Minimierung von Haftungsrisiken durch regelkonforme Entsorgungsprozesse
  • Nachhaltige Ressourcennutzung und Umweltschutz durch Abfallvermeidung
  • Praxisnahe Schulung mit realistischen Fallstudien und Übungen
Zielgruppe
• Betriebsbeauftragte für Abfall • Umweltbeauftragte und Nachhaltigkeitsmanager • Fachkräfte für Arbeitssicherheit • Facility-Manager und Verantwortliche für Entsorgung • Mitarbeiter in der Entsorgungs- und Recyclingbranche
Schulungsdauer
5-6 Tage (abhängig von den spezifischen Anforderungen)



Teilnahmebescheinigung / Zertifikat:
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat „Abfallbeauftragter gemäß KrWG und AbfBeauftrV“ .(Gültigkeit: 2 Jahre, danach Auffrischung empfohlen)

Professionelle Maßnahmen für Ihr Unternehmen

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