Koordinator für Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen gemäß TRGS 524
- Gesetzliche Grundlagen
TRGS 524 (Technische Regel für Gefahrstoffe – Schutzmaßnahmen in kontaminierten Bereichen), GefStoffV (Gefahrstoffverordnung), ArbSchG, BGR 128 (DGUV Regel 101-004)
- Schulungsinhalte:
Arbeiten in kontaminierten Bereichen stellen besondere Anforderungen an den Arbeitsschutz. Der Koordinator für Schutzmaßnahmen gemäß TRGS 524 übernimmt eine zentrale Rolle in der Planung, Organisation und Überwachung der Schutzmaßnahmen für Beschäftigte. Diese Schulung vermittelt praxisnah die notwendigen Kenntnisse zur Beurteilung von Gefahren, Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen sowie zur Dokumentation und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
- Rechtliche Grundlagen und Betreiberpflichten gemäß TRGS 524 und GefStoffV
- Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen für kontaminierte Bereiche
- Arbeitsmethoden und technische Maßnahmen zur Schadstoffminimierung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Atemschutz
- Umgang mit gefährlichen Stoffen (Schwermetalle, PCB, Asbest, PAK, Lösemittel)
- Dekontaminationsverfahren und sichere Entsorgung kontaminierter Materialien
- Luftüberwachung und Messverfahren zur Expositionskontrolle
- Erstellung und Umsetzung eines Arbeits- und Sicherheitsplans gemäß BGR 128
- Notfall- und Rettungskonzepte für kontaminierte Arbeitsbereiche
- Praktische Übungen zur Beurteilung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen
- Ihr Nutzen
- Erfüllung gesetzlicher Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen
- Sicherstellung eines effektiven Arbeitsschutzkonzepts zur Risikominimierung
- Qualifikation zur Planung und Überwachung von Schutzmaßnahmen
- Reduzierung von Gesundheitsrisiken und Haftungsansprüchen
Professionelle Maßnahmen für Ihr Unternehmen
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