Erste Hilfe / Ersthelfer Auffrischung
gemäß DGUV Vorschrift 1 und DGUV Grundsatz 304-001“
- Gesetzliche Grundlagen
DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 304-001, ArbSchG, ASR A2.2
- Schulungsinhalte:
Damit Ersthelfer im Notfall sicher und effizient handeln können, müssen ihre Kenntnisse regelmäßig aufgefrischt werden. Die DGUV schreibt vor, dass Ersthelfer spätestens alle zwei Jahre eine Fortbildung absolvieren. Diese praxisnahe Schulung dient der Wiederholung und Vertiefung lebensrettender Sofortmaßnahmen sowie der Anpassung an neue medizinische Erkenntnisse und gesetzliche Vorgaben.
- Wiederholung der Grundlagen der Ersten Hilfe
- Auffrischung der Pflichten und Aufgaben eines Ersthelfers
- Notruf und Rettungskette – aktueller Stand
- Bewusstlosigkeit und stabile Seitenlage
- Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) und Defibrillator (AED)
- Wundversorgung und Maßnahmen bei starken Blutungen
- Verhalten bei Schock, Verbrennungen und Vergiftungen
- Erste Hilfe bei Knochenbrüchen und Gelenkverletzungen
- Praktische Übungen zur Notfallversorgung
- Ihr Nutzen
- Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur regelmäßigen Ersthelfer-Fortbildung
- Sicherstellung der Handlungssicherheit in Notfallsituationen
- Auffrischung und Vertiefung lebensrettender Maßnahmen
- Praxisnahe Übungen zur schnellen und effektiven Hilfeleistung
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