Bedienerausbildung-Nord

Laserschutzbeauftragter gemäß TROS und OStrV

OStrV (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung), TROS (Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung), DGUV Vorschrift 11

Der Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 erfordert gemäß OStrV die Benennung eines Laserschutzbeauftragten. Diese Schulung vermittelt die erforderlichen Fachkenntnisse, um die Sicherheit beim Umgang mit Lasern zu gewährleisten, Gefahren frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen. Neben den theoretischen Grundlagen stehen praxisnahe Anwendungsbeispiele und Maßnahmen zur Risikominimierung im Fokus.

  • Gesetzliche Vorgaben und Anforderungen an Laserschutzbeauftragte
  • Grundlagen der Laserphysik und Lasertechnologie
  • Laserklassen, Gefährdungen und biologische Wirkungen von Laserstrahlung
  • Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Maßnahmen zur Gefährdungsbeurteilung und Risikominimierung
  • Verantwortung des Laserschutzbeauftragten und rechtssichere Dokumentation
  • Praktische Anwendung und Beispiele aus verschiedenen Branchen
  • Rechtssichere Qualifikation als Laserschutzbeauftragter gemäß TROS und OStrV
  • Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen für den sicheren Laserbetrieb
  • Reduzierung von Unfallrisiken durch fundierte Kenntnisse und praxisnahe Maßnahmen
  • Optimierung der betrieblichen Sicherheit und Schutz der Mitarbeiter
Zielgruppe
• Verantwortliche für Lasersysteme in Industrie, Medizin und Forschung • Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit • Techniker, Ingenieure und Laborpersonal, die mit Lasern arbeiten • Personen, die gemäß OStrV als Laserschutzbeauftragte benannt werden sollen
Schulungsdauer
1 bis 5 Tage (Abhängig der eingesetzten Geräte)



Teilnahmebescheinigung / Zertifikat:
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat „Laserschutzbeauftragter gemäß TROS und OStrV“

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