Bedienerausbildung-Nord

Befähigte Person zur Prüfung von Gerüsten
gemäß BetrSichV und TRBS 2121-1

BetrSichV, ArbSchG, TRBS 2121-1, DIN 4420, DIN EN 12811, DGUV Information 201-011

Gerüste sind essenzielle Arbeitsmittel auf Baustellen und in der Industrie, unterliegen jedoch hohen Sicherheitsanforderungen. Um Unfälle und Haftungsrisiken zu vermeiden, müssen Gerüste regelmäßig durch eine „Befähigte Person“ geprüft werden. Diese Schulung vermittelt praxisnah die notwendigen Fachkenntnisse zur eigenständigen Durchführung der Prüfung von Arbeits- und Schutzgerüsten. Dabei werden sowohl die rechtlichen Anforderungen als auch die praktische Umsetzung detailliert behandelt.

  • Gesetzliche Grundlagen und Betreiberpflichten für Gerüstprüfungen
  • Anforderungen aus der BetrSichV, TRBS 2121-1, DIN 4420 und DIN EN 12811
  • Aufbau, Tragfähigkeit und Belastungsgrenzen verschiedener Gerüstarten
  • Identifikation und Beurteilung von Schäden, Mängeln und Gefährdungen
  • Systematische Durchführung der Sicht- und Funktionsprüfung
  • Dokumentation der Prüfergebnisse und rechtssichere Nachweisführung
  • Maßnahmen bei Mängeln: Reparatur, Stilllegung und Austausch
  • Praktische Übungen zur Inspektion und Beurteilung von Gerüsten
  • Rechtssichere Qualifikation zur Prüfung von Gerüsten
  • Erhöhung der Arbeitssicherheit durch frühzeitige Schadenserkennung
  • Erfüllung der gesetzlichen Prüfpflicht gemäß BetrSichV und TRBS 2121-1
  • Praxisorientierte Schulung mit realistischen Beispielen und Übungen
Zielgruppe
• Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit • Gerüstbauer und Monteure • Personen, die für die Prüfung von Gerüsten verantwortlich sind • Bauleiter und Führungskräfte mit Verantwortung für Baustellensicherheit
Schulungsdauer
1–2 Tage (abhängig von Vorkenntnissen und Praxisanteil)



Teilnahmebescheinigung / Zertifikat:
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Gerüsten“ .

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